1/10 BVD 110/2023/25 2. Dagegen reichten die Beschwerdeführerinnen am 28. Februar 2023 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtbauentscheids vom 1. Februar 2023 und die Erteilung des Bauabschlags. Sie machen insbesondere geltend, die strassenmässige Erschliessung sowie die Erschliessung bezüglich Kanalisation seien ungenügend.