d) Parteikosten werden keine gesprochen (Art. 104 Abs. 1 und 3 VRPG). III. Entscheid 1. Der Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalteramts Oberaargau vom 23. Januar 2023 wird aufgehoben. 2. Die Sache wird zur Beurteilung der Projektänderung vom 22. März 2023 im Sinne der Erwägungen an das Regierungsstatthalteramt Oberaargau zurückgewiesen. Im Übrigen wird das Beschwerdeverfahren als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 3. Die Projektänderungspläne vom 24. und 30. März 2023 (3-fach) gehen an das Regierungsstatthalteramt Oberaargau.