43 Abs. 3 BewD), kann aber auch selbst über die Projektänderung entscheiden. Im Falle der Rückweisung an die Vorinstanz zur weiteren Prüfung und neuem Entscheid ist der angefochtene Entscheid aus prozessualen Gründen aufzuheben.5 Hängige Beschwerden werden insoweit gegenstandslos. Projektänderungsgesuche ersetzen das ursprüngliche Baugesuch. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist somit nur das geänderte Projekt. Massgebend sind damit die beim Rechtsamt der BVD am 24. und 30. März 2023 eingegangenen Pläne.