Mit den im Rahmen des Beschwerdeverfahrens eingereichten Plänen vom 24. und 30. März 2023 sieht die Beschwerdegegnerschaft eine neue Ausrichtung des Versickerungsbeckens Süd vor, mit welcher neu ein Abstand von 6 m zum Grundstück des Beschwerdeführers eingehalten wäre. Mit diesen neuen Plänen hat die Beschwerdegegnerschaft das von der Vorinstanz bewilligte Projekt geändert. Es handelt sich dabei um eine Projektänderung im Sinne von Art. 43 Abs. 1 BewD, mit welcher das Bauvorhaben in seinen Grundzügen gleichbleibt.