Ein Planaustausch für die Versickerungsfläche sei ausreichend. Auch die Beschwerdegegnerschaft führte in ihrer Stellungnahme vom 18. April 2023 aus, dass es sich nach ihrem Dafürhalten vorliegend nicht um eine Projektänderung handle und es ausreiche, die Pläne für die Versickerungsfläche auszutauschen. Das Regierungsstatthalteramt Oberaargau äusserte sich mit Stellungnahme vom 18. April 2023 dahingehend, dass die Projektanpassung von der BVD genehmigt werden könne, da keine Publikation notwendig sei und keine zusätzlichen Amts- und Fachberichte eingeholt werden müssten. Schliesslich verzichtete der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 19. April 2023 auf das Einreichen einer Stellungnahme.