Mit Verfügung vom 4. April 2023 nahm das Rechtsamt das Verfahren wieder auf und stellte den Verfahrensbeteiligten die vom Beschwerdeführer und der Beschwerdegegnerschaft eingereichten Unterlagen zu und hielt fest, es beabsichtige, das geänderte Vorhaben als Projektänderung entgegenzunehmen und diese zur Weiterbehandlung an das Regierungsstatthalteramt Oberaargau zurückzuweisen. Mit Stellungnahme vom 17. April 2023 teilte die Gemeinde Oberbipp der BVD mit, dass die geplante Verschiebung der Versickerungsfläche von der Bauverwaltung Oberbipp als geringfügig erachtet werde und daher keine Projektänderung im herkömmlichen Sinn darstelle.