Am 30. März 2023 gingen beim Rechtsamt von Seiten der Beschwerdegegnerschaft weitere Pläne und Unterlagen betreffend die angepasste Versickerungsfläche Süd ein. Mit Verfügung vom 4. April 2023 nahm das Rechtsamt das Verfahren wieder auf und stellte den Verfahrensbeteiligten die vom Beschwerdeführer und der Beschwerdegegnerschaft eingereichten Unterlagen zu und hielt fest, es beabsichtige, das geänderte Vorhaben als Projektänderung entgegenzunehmen und diese zur Weiterbehandlung an das Regierungsstatthalteramt Oberaargau zurückzuweisen.