Es sei zu verfügen, dass die geplante Versickerungsfläche Süd so zu verlegen und gestalten sei, dass ein Abstand von 6 m zum Grundstück des Beschwerdeführers eingehalten werde, damit allenfalls überlaufendes Wasser nicht in Richtung Nachbargebäude abfliessen könne. Weiter beantragte er die vorläufige Sistierung des Verfahrens, da sich eine baldige Einigung mit der Beschwerdegegnerschaft abzeichne.