1. Die Beschwerdegegnerschaft reichte am 2. Mai 2022 bei der Gemeinde Oberbipp ein Baugesuch betreffend ein Bauvorhaben auf ihrer Parzelle Oberbipp Grundbuchblatt Nr. G.________ ein. Geplant sind der Um- und Ausbau des bestehenden Tenn- und Ökonomieteils zu einem Einfamilienhaus, der Teilrückbau des bestehenden Schopfs sowie der Neubau einer Garage mit Unterstand. Das Baugesuch wurde am 10. Mai 2022 zuständigkeitshalber dem Regierungsstatthalteramt Oberaargau weitergeleitet. Gegen das Bauvorhaben erhob der Beschwerdeführer, als Nachbar und Eigentümer der Parzelle Oberbipp Grundbuchblatt Nr. H.________, Einsprache.