3. Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von CHF 22 343.50 werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist das Regierungsstatthalteramt Thun zuständig. 4. Die Beschwerdegegnerin hat der Beschwerdeführerin die Parteikosten im Betrag von CHF 5250.– (inkl. Auslagen, exkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung - Herrn B.________, eingeschrieben - D.________, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Thun, per Mail - Baubewilligungsbehörde der Stadt Thun, Bauinspektorat, eingeschrieben Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor