Der Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin macht in seiner Kostennote ein Honorar von CHF 5900.– (zuzüglich Auslagen von CHF 250.– und Mehrwertsteuer von CHF 473.55) geltend. In Bezug auf das vorliegende Beschwerdeverfahren ist der gebotene Zeitaufwand jedoch als unterdurchschnittlich zu werten, insbesondere da kein Beweisverfahren durchgeführt wurde und der Rechtsvertreter bereits mit der Sache vertraut war. Die Bedeutung der Streitsache und die Schwierigkeit des Prozesses sind als durchschnittlich einzustufen. Daher erscheint eine Ausschöpfung des Rahmentarifs zu ca. 40 % und somit ein Honorar von CHF 5000.– als angemessen.