d) Die amtlichen Kosten für das erstinstanzliche Baubewilligungsverfahren hat in jedem Fall die Beschwerdegegnerin als Baugesuchstellerin zu tragen (Art. 52 Abs. 1 BewD). Diese betragen CHF 22 343.50, gemäss der Aufstellung in Ziff. 3.1 des Gesamtbauentscheids des Regierungsstatthalteramts Thun vom 31. Januar 2023 (wobei das Total fälschlicherweise mit CHF 22 373.50 angegeben wurde).