Das heisst, dass in den drei Nutzungsbereichen jeweils mehrere Gebäude erstellt werden sollen. Innerhalb und zwischen diesen Nutzungsbereichen gibt es keine Baulinien, die interne Bauabstände regeln würden. Auch den UeV lässt sich zu dieser Frage nichts entnehmen. Es ist somit davon auszugehen, dass die Stadt Thun mit den im Überbauungsplan ausgeschiedenen Nutzungsbereichen A bis C einzig und alleine festgelegt hat, wo im Perimeter der UeO auf die Arbeitszone zugeschnittene Bauten errichtet werden dürfen. Die UeO enthält somit keinerlei Regelungen zum Gebäudeabstand. Gestützt auf Art. 3 UeV kommt deshalb hier die baurechtliche Grundordnung der Stadt Thun zur Anwendung.