gelung den Baulinien vorgehen. In diesem Fall könnten die Bauten mit anderen Worten direkt an das Trottoir gebaut werden. Das würde dem Planungsziel gemäss Art. 1 UeV, räumliche Qualitäten hinsichtlich der Gestaltung des öffentlichen Raumes zu schaffen, widersprechen. Wie es sich damit verhält, kann jedoch offengelassen werden. Gemäss dem im Erläuterungsbericht dargestellten Erschliessungs- und Bebauungskonzept mit Gestaltungsrichtlinien lässt sich entnehmen, dass das Areal in mehrere Parzellen aufgeteilt werden soll. Das heisst, dass in den drei Nutzungsbereichen jeweils mehrere Gebäude erstellt werden sollen.