Der Baubereich umfasst den bebaubaren Bereich, der abweichend von Abstandsvorschriften und Baulinien in einem Nutzungsplan festgelegt wird. Er geht den allgemeinen Abstandsvorschriften und den Baulinien vor (Art. 96c Abs. 2 BauG). Der Baubereich entspricht der Fläche, die in bisherigen Überbauungsordnungen als «Baufeld» bezeichnet wurde. Er kann unterteilt werden in Bereiche für Hauptgebäude, für (niedrigere) Nebengebäude, für Anbauten usw. Der Baubereich kann kleiner oder grösser sein, als nach den Abstandsvorschriften oder allfälligen Baulinien möglich wäre.29 Es ist fraglich, ob es sich bei den Nutzungsbereichen A bis C um Baubereiche im Sinn von Art. 96c BauG handelt.