Die Nutzungsbereiche A und B werden von «gewöhnlichen» Baulinien umgeben. Diese legen die Bauabstände gegenüber den Grünbereichen und der Haupterschliessung bzw. dem Trottoir fest. Der Nutzungsbereich C wird von einer Baulinie mit Anbaupflicht umgeben. Diese legt die Bauabstände gegenüber dem öffentlichen Platz und der Haupterschliessung bzw. dem Trottoir fest.