c) Der vorinstanzliche Entscheid äussert sich – auch diesbezüglich wiederum mit Verweis auf den Amtsbericht des Bauinspektorats Thun vom 25. Juli 2022 – dahingehend, dass mit dem vorliegenden Bauprojekt die Bauabstände eingehalten seien (Erwägung 10, S. 6, erster Punkt). Das Bauinspektorat Thun hielt im betreffenden Amtsbericht fest, dass in der UeO konkrete Baubereiche vorgesehen seien, womit unter Berücksichtigung von Art. 96c BauG eine Regelung getroffen worden sei, wonach innerhalb dieser Baubereiche die Gebäude frei angeordnet werden können.