In diesem Kontext werden die Begriffe «Grundstück», «Liegenschaft» und «(Bau-)Parzelle» in der Regel synonym verwendet und bezeichnen eine bestimmte, abgegrenzte Bodenfläche. Im Übrigen richtet sich die Messweise des Grenzabstands nach den baurechtlichen Vorschriften. Ob die zivilrechtliche Qualifikation des Baurechts als Grundstück in diesem Zusammenhang relevant ist, ist nachfolgend zu prüfen.