1/12 BVD 110/2023/21 ren»,1 welche auf der Zone mit Planungspflicht (ZPP) T Gwatt-Schoren basiert. Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderen die Beschwerdeführerin Einsprache. Deren Baurechtsparzelle liegt unmittelbar angrenzend an diejenige der Beschwerdegegnerin. Darauf befindet sich das bereits bestehende Gebäude der Beschwerdeführerin. Mit Gesamtbauentscheid vom 31. Januar 2023 erteilte das Regierungsstatthalteramt Thun die Baubewilligung und wies die Einsprachen ab.