c) Weder die Beschwerdeführerin noch die Beschwerdegegnerin sind anwaltlich vertreten, weshalb keine Parteikosten gesprochen werden. III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Projektänderung vom 3. Mai 2023 (gemäss Plan vom 18. Dezember 2020, revidiert am 27. April 2023, gestempelt vom Rechtsamt der BVD am 3. Mai 2023) wird bewilligt. Im Übrigen wird der Gesamtentscheid der Gemeinde Spiez vom 12. Januar 2023 bestätigt. 3. Je ein genehmigtes Exemplar des Projektänderungsplans geht an die Beschwerdegegnerin und die Gemeinde Spiez.