Als unterliegend gilt auch, wer den Einwänden der Behörde oder der Gegenpartei durch eine Projektänderung Rechnung trägt.18 Im vorliegenden Verfahren hat die Beschwerdegegnerin auf Nachfrage des Rechtsamts eine Projektänderung eingereicht, welche die Parkplatzbreite sowie der Strassenabstand betraf. Im Rahmen dieser Projektänderung unterliegt die Beschwerdegegnerin. Es rechtfertigt sich eine Kostenauferlegung an die Beschwerdegegnerin in der Höhe von CHF 200.00. Auch nach der Projektänderung erhielt die Beschwerdeführerin ihre Beschwerde aufrecht, es rechtfertigt sich, ihr die restlichen Verfahrenskosten von CHF 800.00 aufzuerlegen.