Bei Grundstückzufahrten des Typs A wird nicht vorgeschrieben, dass Ein- und Ausfahrten nur vorwärts erfolgen dürfen. Die Lage präsentiert sich übersichtlich und solange die Sichtbermen wie gemäss Auflage gefordert freigehalten werden, ist keine Gefährdung der Verkehrssicherheit ersichtlich. 6. Zusammenfassung und Kosten a) Zusammenfassend ergibt sich, dass das Bauvorhaben der Beschwerdegegnerin mit der im vorliegenden Beschwerdeverfahren eingereichten Projektänderung bewilligt werden kann. Die Rügen der Beschwerdeführerin erweisen sich insgesamt als unbegründet. Die Beschwerde ist daher abzuweisen.