c) Die kommunale Fachstelle hat das Vorhaben geprüft und für gut befunden. Im Amtsbericht Tiefbau vom 31. März 2021 führte die Abteilung Bau die Auflage an, in den Sichtbermen dürften keine Gegenstände mit einer Höhe grösser als 60 cm ab Strassenniveau platziert werden. Bei diesem Teil der K.________strasse handelt es sich um eine Quartiererschliessungsstrasse. Zufahrten auf solche Quartiererschliessungsstrassen von Grundstücken mit bis zu 15 Parkplätzen sind dem Typ A zuzuordnen (Ziffer 5 VSS-Norm 40 050). Bei Grundstückzufahrten des Typs A wird nicht vorgeschrieben, dass Ein- und Ausfahrten nur vorwärts erfolgen dürfen.