Die Parkfelder 2, 3, 4 und 5 (westlich des bestehenden Gebäudes) können über die K.________strasse direkt auf das Baugrundstück resp. über die ca. 3.00 m der Zufahrt zur Liegenschaft der Beschwerdeführerin, welche an die Gemeinde Spiez abgetreten wurden, erreicht werden. Es erfolgt keine Inanspruchnahme der Parzelle der Beschwerdeführerin. Gemäss am 11. April 2023 eingereichter Fotodokumentation der Beschwerdegegnerin wird der Bereich, auf welchem das Parkfeld Nr. 4 markiert werden soll, bereits heute als Parkplatz für B.________- Kunden genutzt. Der heute zur Verfügung stehende Raum ist eng und es droht eine Inanspruchnahme der Zufahrtsparzelle.