Die Liegenschaft der Beschwerdeführerin an der K.________strasse 7 wird über eine Privatstrasse erschlossen, die ab der Gemeindestrasse unter anderem über ihr Grundstück Spiez Grundbuchblatt Nr. N.________ verläuft und nicht ausgemarcht ist. Mit Handänderungsvertrag vom 10. August 2022 trat die Beschwerdeführerin der Gemeinde Spiez die vordersten 6 m2 ihrer Zufahrt zugunsten der Strassenparzelle Spiez Grundbuchblatt Nr. O.________ (K.________strasse) ab, dies zum Zwecke des Ausbaus der K.________strasse zur Sicherung des Schulwegs. Die Parkfelder 2, 3, 4 und 5 (westlich des bestehenden Gebäudes) können über die K.________strasse direkt auf das Baugrundstück resp.