c) Auf den von der Beschwerdegegnerin eingereichten Plänen ist ersichtlich, dass auf der Parzelle Spiez Grundbuchblatt Nr. F.________ nördlich (Parkfeld 1, Parkfeld für Motorräder) und westlich (Parkfelder 2-4 für Personenwagen, Parkfeld 5 für Roller) des bestehenden Gebäudes sechs Parkplätze markiert werden sollen. Dazu soll westlich des Gebäudes eine bestehende und nicht mehr genutzte Rampe aufgeschüttet werden, eine bestehende Mauer rückgebaut und eine neue Mauer erstellt werden. Die nördlichen Parkfelder sind nicht umstritten. Die Parkfelder 3 und 4 halten gegenüber dem Grundstück der Beschwerdeführerin einen Grenzabstand von 0.50 m ein.