Mindestbreite der Parkfelder von 2.50 m und eine Länge des Parkfeldes von 5.00 m (bei einem Parkfeldwinkel von 90°) gefordert. Nach Ziffer 15 der Norm hat die Breite eines Parkfeldes für Motorfahrräder 1.20 m zu betragen, die Länge variiert je nach Parkfeldwinkel zwischen 1.70 m und 2.50 m. Gibt es bei Parkfeldern für Motorräder Hindernisse wie beispielweise Wände, ist ein Zuschlag von 0.05 m bis 0.20 m (je nach Parkfeldwinkel) zu berücksichtigen. Parkfelder haben neben den empfohlenen Abmessungen gemäss VSS-Norm 40 291 zusätzlich die lichte Breite von 0.50 m zu berücksichtigen (Art. 83 Abs. 3 SG12).