a) Die Beschwerdeführerin macht geltend, ihr sei bewusst, dass die Gemeinde der Beschwerdegegnerin einen Bärendienst erweise, da sie mit der Schulwegsicherung (Trottoir) vorhandene Parkplätze benötige. Es seien aber in zumutbarer Nähe Parkplätze der Gemeinde vorhanden, welche diese als Ersatz zur Verfügung stellen könnte. Die Beschwerdeführerin fordert, dass die entlang ihrer Hauszufahrt vorgesehenen Parkplätze Nr. 3 und 4 nicht bewilligt werden. An diesem Antrag hält sie auch nach der Projektänderung fest.