d) Verfahrensgegenstand ist das Bauvorhaben gemäss der Projektänderung vom 27. April 2023 (mit Eingangsstempel des Rechtsamts der BVD vom 3. Mai 2023). Die vorliegende Projektänderung betrifft lediglich die Breiten der Parkfelder, nicht aber deren Positionierung. Das Bauvorhaben bleibt damit in seinen Grundzügen gleich. Es handelt sich um eine Projektänderung im Sinne von Art. 43 BewD. Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit, sich dazu zu äussern. Dritte wurden durch die Projektänderung nicht neu betroffen. 3. Parkplatzpflicht