Die Beschwerdeführerin wurde mit Verfügung vom 12. Juni 2023 gebeten, den zuvor zugestellten Projektänderungsplan zu retournieren. Mit dem Projektänderungsplan reichte die Beschwerdeführerin am 19. Juni 2023 eine Kopie eines Ausschnitts des Projektänderungsplan mit Notizen ein. 7. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen