6. Mit Verfügung vom 24. Mai 2023 wurde den Verfahrensbeteiligten der überarbeitete Plan zugestellt und es wurde ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zur Projektänderung gegeben. Mit Schreiben vom 6. Juni 2023 stimmte die Vorinstanz der Projektänderung zu. Die Beschwerdeführerin gab in ihrem Schreiben vom 9. Juni 2023 an, sie halte an ihrer Einsprache und Beschwerde fest und sie verlange die Streichung der zwei an der Zufahrt liegenden Parkplätze. Die Beschwerdeführerin wurde mit Verfügung vom 12. Juni 2023 gebeten, den zuvor zugestellten Projektänderungsplan zu retournieren.