5. Das Rechtsamt teilte der Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 18. April 2023 mit, nach einer ersten summarischen Einschätzung erfülle das Parkfeld Nr. 4 die Anforderungen an die Mindestbreite nicht und gab ihr Gelegenheit zur Stellungnahme resp. zur Einreichung angepasster Pläne. Weiter bat das Rechtsamt um Einreichung eines angepassten Plans betreffend Parkfeld Nr. 1, welches gemäss Amtsbericht Tiefbau der Gemeinde Spiez vom 31. März 2021 einen Abstand von 0.50 m vom Gehweg aufweisen muss. Mit Schreiben vom 2. Mai 2023 reichte die Beschwerdegegnerin einen überarbeiteten Plan «Neuanordnung Parkplatz B.________ Faulensee» ein.