3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. 4. Mit Verfügung vom 23. März 2023 bat das Rechtsamt die Beschwerdegegnerin, einen Situationsplan im üblichen Massstab einzureichen, welcher die Abstände des Bauvorhabens zu den Parzellengrenzen und zur Strasse, die Parzellengrenzen der Bauparzelle und der umliegenden Grundstücke sowie die geplante Zufahrt und Wegfahrt zu und von den Parkplätzen abbildet. Mit Schreiben vom 5. April 2023 reichte die Beschwerdegegnerin einen Situationsplan mit diversen Angaben, eine Fotodokumentation sowie eine Kopie des bewilligten Plans mit zusätzlichen Informationen ein.