2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 10. Februar 2023 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt sinngemäss die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 12. Januar 2023. Sie macht insbesondere geltend, die vorgesehenen Parkplätze 3 und 4 seien aufgrund des Nichteinhaltens der Grenzabstände nicht bewilligungsfähig. 1/8 BVD 110/2023/20