Die Stadt Bern wurde durch Energie Wasser Bern über Brandschutzmängel an der Gasheizung der Beschwerdeführenden informiert.49 Aufgrund dieser Meldung hat sie festgestellt, dass in der Liegenschaft A.________ eine neue Feuerungsanlage installiert wurde, für welche kein Baugesuch eingereicht und keine Baubewilligung vorlag. Nachdem die Stadt vom bereits erfolgten Heizungsersatz erfuhr, forderte sie die Beschwerdeführenden mit Schreiben vom 28. Juni 2022 zu recht dazu auf, ein Baugesuch einzureichen.