Die Stadt Bern verrechnete für die Rückweisung wegen Mängel nach der Zirkulation einen Betrag von CHF 100.– und damit sogar weniger als den Mindestbetrag. Ansonsten geben die von der Stadt Bern erhobenen Gebühren im Baubewilligungsverfahren der Beschwerdeführenden zu keinen Bemerkungen Anlass, entsprechen sie doch den Vorgaben im GebR Stadt Bern. Es sind keine Gründe ersichtlich und von den Beschwerdeführenden auch nicht konkret vorgebracht, wonach die Gemeinde die Gebühren falsch angesetzt hätte.