e) Die Stadt Bern hat gestützt auf Art. 69 Abs. 4 Bst. a BauG i.V.m. Art. 51 Abs. 3 BewD ein Gebührenreglement48 erlassen. In Anhang III (Gebührentarif der Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie) befinden sich unter Ziff. 12 (Bauinspektorat) die Gebühren des Baubewilligungsverfahrens. Gemäss Ziff. 12.1.13 wird für die Rückweisung eines Gesuchs wegen schwerwiegender Mängel ein Betrag zwischen CHF 105.00.– und 1035.00.– verrechnet. Die Stadt Bern verrechnete für die Rückweisung wegen Mängel nach der Zirkulation einen Betrag von CHF 100.– und damit sogar weniger als den Mindestbetrag.