d) Die Beschwerdeführenden lösten durch das Einreichen eines Baugesuchs das Baubewilligungsverfahren aus. Die Baubewilligungsbehörde machte eine vorläufige Prüfung und forderte die Beschwerdeführenden auf, die fehlenden bzw. zu verbessernden Unterlagen nachzureichen. Nach der Stellungnahem der Städtischen Denkmalpflege forderte die Stadt erneut fehlende Unterlagen nach. Der in Ziffer 2 der E-Mail vom 20. Dezember 2023 aufgelistete und im Gesamtbauentscheid vom 29. November 2023 verrechnete Aufwand ist somit entstanden, weil das Baugesuchsdossier unvollständig eingereicht wurde.