b) Aus der kurzen Begründung des Antrags der Beschwerdeführenden ergibt sich nicht eindeutig, was sie mit dem Zusatzaufwand «für die Bearbeitung der angeblichen Rückfragen» meinen. Die Vorinstanz verrechnet für ihren Bauentscheid vom 29. November 2023 eine Gebühr von CHF 1147.70. Die Beschwerdeführenden erkundigten sich mit Schreiben vom 18. Dezember 2023 über die genaue Zusammenstellung dieser Gebühr und um nähere Erläuterungen zu deren Höhe.45 Eine Vertretung des Rechnungswesens gab daraufhin am 20. Dezember 2023 per E-Mail folgende Erklärung ab:46