a) Die Beschwerdeführenden ersuchen um eine angemessene Reduktion der Kosten für die nicht erteilte Baubewilligung. Insbesondere der verrechnete Zusatzaufwand für die erfolgten Rückfragen sei nicht angebracht, weil dieser nicht durch sie als Gesuchstellende verursacht worden sei. Ausserdem sei nicht nachvollziehbar, weshalb für den Ersatz der Gastherme eine Baubewilligung erforderlich sei und dadurch die Baubewilligungsgebühr derart steigen würden.