So kann von Seiten der Stadt Bern für den geplanten Umbau des Küchenfensters mit Treppenabgang in den Hofbereich und den Wanddurchbruch zwischen der Küche und dem Zimmer 3 eine Baubewilligung auch in Aussicht gestellt werden. Der Bauabschlag für die Fenstertüre von Zimmer 3 hat sodann auf die Wohnqualität des Erdgeschosses soweit ersichtlich lediglich zur Folge, dass von Zimmer 3 kein direkter Ausgang in den Hofbereich besteht. Durch den – gemäss der städtischen Denkmalpflege ebenfalls grundsätzlich möglichen – Wanddurchbruch von Zimmer 3 zur Küche fällt der Umweg