Der aus Gründen des Denkmalschutzes gebotene Verzicht auf den Umbau des Fensters zu Fenstertüren und den Treppenabgang in den Hofbereich muss für die Beschwerdeführenden als Bauherrschaft zumutbar sein. Gemäss Bauentscheid der Stadt Bern, steht einer zeitgemässen Erneuerung der Wohnung im Erdgeschoss grundsätzlich nichts entgegen.38 So kann von Seiten der Stadt Bern für den geplanten Umbau des Küchenfensters mit Treppenabgang in den Hofbereich und den Wanddurchbruch zwischen der Küche und dem Zimmer 3 eine Baubewilligung auch in Aussicht gestellt werden.