b) Die Stadt Bern erklärt, der Treppenausgang bei Zimmer 3 sei von der städtischen Denkmalpflege als definitiv nicht bewilligungsfähig beurteilt worden. Der Bauabschlag dafür sei deshalb zu Recht erfolgt. Die städtische Denkmalpflege führt aus, der Umbau des bestehenden Fensters von Zimmer 3 zu einer Fenstertüre mit Treppenabgang in den Hofbereich könne nicht unterstützt werden, da er die dreiachsige Fassadenstruktur massgeblich verunkläre.32