Es ist unklar, ob zusammen mit der Treppe weitere Versiegelungen oder Ähnliches geplant bzw. ausgeführt werden soll. Es scheint zumindest fraglich, dass die Treppe direkt in die bestehende Bepflanzung hinausführen soll. Da kein Umgebungsgestaltungsplan vorliegt und auch aus den anderen Plänen nichts Abschliessendes hierzu hervorgeht, kann darüber aber nur spekuliert werden. Die Beschwerdeführenden sind der Meinung, in der Umgebung würden keine baubewilligungspflichtigen Änderungen vorgenommen, weshalb kein Umgebungsgestaltungsplan einzureichen sei. Dem ist zu widersprechen.