haltsbereichen erfordert oder wenn das Bauvorhaben ein Baudenkmal, ein archäologisches Objekt oder ein anderes Objekt des besonderen Landschaftsschutzes betrifft (Art. 14 Abs. 1 Bst. d BewD). Der erforderliche Inhalt des Umgebungsplans ist im BewD nicht näher angegeben. Seinem Zweck entsprechend, muss der Plan die Gestaltung der Aussenräume zeigen und die Bepflanzung darstellen.19 Es ist Sache der Bauherrschaft, vollständige und widerspruchsfreie Pläne einzureichen.20 Nur was aus den Plänen mit hinreichender Klarheit hervorgeht, kann bewilligt werden.