besteht aus einer vom Nachführungsgeometer unterzeichneten Kopie des Plans des Baugrundstücks und der umliegenden Parzellen für das Grundbuch. Auf diese Kopie hat der Projektverfasser die vom Dekret verlangten baupolizeilichen Angaben einzutragen. Deren Richtigkeit und Vollständigkeit sind vom zuständigen Gemeindeorgan zu bescheinigen. Die Projektpläne sind im Massstab 1:100 oder 1:50 beizulegen. Sie sollen die Grundrisse aller Geschosse, die für das Verständnis des Bauvorhabens nötigen Schnitte sowie sämtliche Fassaden darstellen.