c) Ein Baugesuch hat das Bauvorhaben in allen für die Beurteilung wesentlichen Punkten zu beschreiben. Lage, Einordnung, Gestaltung und Konstruktion sind überdies durch einen Situationsplan und Projektpläne darzustellen.17 Im Baugesuch sind unter anderem die Hauptdimension der projektierten Bauten und Anlagen, ihre Konstruktionsart, die wichtigsten Baumaterialien, Art und Farbe der Fassaden und der Bedachung anzugeben.18 Der Situationsplan (Art. 12 BewD) besteht aus einer vom Nachführungsgeometer unterzeichneten Kopie des Plans des Baugrundstücks und der umliegenden Parzellen für das Grundbuch.