a) Die Beschwerdeführenden bringen vor, sie hätten alle nötigen Baugesuchunterlagen eingereicht und die Denkmalpflege habe zu Unrecht weitere Gesuchsunterlagen für den Wanddurchbruch und den Treppenabgang in den Hofbereich nachgefordert. Sinngemäss kritisieren die Beschwerdeführenden damit den Abbruch des Baubewilligungsverfahrens durch die Stadt Bern und den damit einhergehenden Bauabschlag.