Räume in den Hofbereich. Die Beschwerde richtet sich ausschliesslich gegen den Bauabschlag. Die kleine Baubewilligung für den Ersatz der Heizung ist somit nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens. Ebenfalls nicht Gegenstand vorliegenden Verfahrens sind die in der Replik der Beschwerdeführenden aufgeführten Ausführungen unter dem Titel «Weiterer Sachverhalt».16 Diese betreffen ein Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück der Glas Fäh AG und/oder teilweise ein baupolizeilicher Sachverhalt (Entfernung von Pflanzen auf der Grenze der beiden Grundstücke). 3. Umbau Küchenfenster zu Fenstertüre, Wanddurchbruch zwischen Küche und Zimmer 3 sowie Treppenabgang in den Hofbereich