b) Der Bauentscheid der Stadt Bern vom 29. November 2023 umfasst eine kleine Baubewilligung und einen Bauabschlag. Die kleine Baubewilligung betrifft das nachträglich eingereichte Baugesuch für den Ersatz der Gebäudeheizung. Der Bauabschlag umfasst den geplanten Umbau des Küchenfensters und des Fensters von Zimmer 3 zu Fenstertüren, den Wanddurchbruch zwischen den beiden genannten Räumen und den Treppenabgang von den Fenstertüren beider 13 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirek-